Risikomanagement nach MaRisk

 

Eine besonders anspruchsvolle Aufgabe für Leasing- und Factoringunternehmen ist die Einrichtung eines Risikomanagements gemäß § 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Neben Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Risiken ist eine angemessene personelle und technische Ausstattung vorzuhalten. Benötigt wird außerdem ein Notfallkonzept, insbesondere für die IT.

Unsere Leistungen umfassen u.a.:

  • Überprüfung des Risikomanagements gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
  • Implementierung eines internen Kontrollsystems (IKS) gemäß MaRisk
  • Ermittlung der Risikodeckungsmasse für Risikotragfähigkeitsrechnung
  • Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation und gegebenenfalls Stellung von Ressourcen zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen
  • Übernahme der Risikocontrolling-Funktion
  • Einführung eines Risikosteuerungs- und Controllingprozesses
  • Ansprechpartner für die Interne Revision zu allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen
  • Analyse, Optimierung und Dokumentation der Prozessabläufe