Zweckgesellschaften werden in der Praxis vor allem bei strukturierten Finanzierungen eingesetzt. So soll ein Zugriff finanzierender Gläubiger auf Vermögenswerte des Investors vermieden werden und der Finanzierungsgegenstand gegen Insolvenzrisiken aus der Sphäre des Investors abgeschirmt werden. In diesen Fällen werden Zweckgesellschaften in der Regel in der Rechtsform der GmbH gegründet.Bei Immobilien- und Großanlagen-Leasing wird meist eine eigene Objektgesellschaft, normalerweise eine Tochtergesellschaft des Leasingunternehmens, gegründet. Diese Objektgesellschaft ist wirtschaftlich und rechtlich Eigentümer und Vermieter des Leasing-Objektes. Bei Ablauf der Leasingzeit kann der Leasingnehmer die Geschäftsanteile der Objektgesellschaft übernehmen. Durch Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen können Grunderwerbsteuer und bestimmte sonstige steuerliche Belastungen vermieden sowie bestimmte bilanzpolitische Ziele (z.B. off-balance-Bilanzierung) erzielt werden.
Unsere Leistungen umfassen u.a.: